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Studentischer Unternehmensethik- und Wirtschaftsethik-Blog

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Donnerstag, 13. August 2009

Unternehmensethik-Blog: in eigener Sache

Werter Leser,

da ich eine Zusage von der Uni Kiel bekommen habe, werde ich demnächst hier wohl nicht mehr schreiben können.
Einige Artikel sind halbfertig, ich werde noch versuchen, den einen oder anderen zu vervollständigen und online zu stellen.

Darüber hinaus habe ich Angebote für eine Homepageerstellung angefragt, um das Blog weiterführen zu können.
Falls das für mich machbar und sinnvoll ist, werde ich hier noch einen Link auf die neue Seite setzen.
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Sonntag, 2. August 2009

Kapitalrechte?

Betriebsvermögen wird im Erbfall geringer besteuert als anderes Vermögen. Das war und ist Zielscheibe der Kritik. Der Regelung wird vorgeworfen, sie verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot, da Personengesellschaften z.B. Geschäftsanteilen in Form von Aktien bevorzugt würden.
Ziel der Rechtsnorm ist es, Familienbetriebe und Arbeitsplätze zu erhalten.
Nun las ich vor kurzem einen älteren Artikel von zwei Professoren unserer Universität, die eben diese Problematik aufgriffen. Ihre Empfehlung zur Lösung des Problems war, dass man, um Kapitalbildung zu fördern, die Steuerbemessung nicht nach Art des vererbten Objektes, sondern nach erbender Person unterscheiden solle. Dabei sollten Personen, deren verwandtschaftliche Verbindung zum Erblasser dichter war, geringer belastet werden.

Erst später fiel mir die Absurdität der Argumentation auf: Vermögen soll aufgrund des Gleichheitsgebotes gleich behandelt werden, aber die Erbenden Menschen sollen ungleiche Lasten aufgebürdet werden. Hier werden dem Kapital Rechte zugeordnet, die ursprünglich für Menschen gedacht werden, die ihnen aber nach Sicht der Urheber nicht mehr zugebilligt werden sollten.

Wo ein aus der Theorie stammender Vorschlag von Professoren erschreckend sein mag, ist die schon lange ins Recht übergegangene Praxis umso erschreckender:
Nach dem EGV gibt es in der Wirtschaft vier Grundfreiheiten: Die des freien Warenverkehrs, die Dienstleistungsfreiheit, die Personenfreizügigkeit und die Kapitalverkehrsfreiheit.
Und mit der Wirkung der Kapitalverkehrsfreiheit für Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten ist auch hier die Freiheit des Kapitals weiter und besser ausgebildet als die der Menschen ? obwohl auch die Freizügigkeit doch zunächst ein Menschenrecht und kein Kapitalrecht sein sollte.

Aber so sieht es wohl aus: Unser Geld ist freier als wir selber.
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Dienstag, 30. Juni 2009

Die Öffentlichkeit als Institution der Unternehmensethik

Am Beispiel Porsche


Die Porsche AG hat seinen Antrag auf einen KfW-Kredit zurückgezogen, berichtete heute das Handelsblatt und vermutet, dass das geschehen ist, um Schaden von der Marke Porsche abzuwenden.

Gezeigt hat sich zweierlei:
Einmal, dass für gelebte Unternehmensethik fördernde institutionelle Rahmenbedingungen nötig sind. Diese wirtschaftsethischen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Unternehmen nicht aus einem Gefangenendilemma das Gesamtoptimum zu Gunsten des Einzeloptimum des Unternehmens gefährden, indem sie zum Beispiel gesellschaftliche Ressourcen übermäßig beanspruchen.

Und zum Zweiten, dass die Öffentlichkeit einen solchen institutionellen Rahmen durch ihr Unrechtbewusstsein durchaus darstellen kann, indem sie ihre Irritation über die Rufe nach staatlicher Hilfe von Seiten einzelner Unternehmen zum artikuliert und vor die Politiker bringt. Der institutionelle Rahmen muss nicht aus Gesetzen bestehen, es brauchte es dieses Mal nicht einmal einer speziellen Organisation durch Pressure-Groups. Eine aufmerksame Öffentlichkeit hat gereicht, um Unternehmensethik zu erzwingen.


Nun mag das Handelsblatt darauf hinweisen, dass es sich nicht um Subventionen, sondern um einen Kredit zu marktüblichen Konditionen gehandelt hätte.
Das wage ich aber zu bezweifeln, denn zu marktüblichen Konditionen vergibt üblicherweise nur der Markt Kredite. Wenn der andere Zinsen verlangt als Porsche sich von der KfW erhoffte, wird das seinen Grund haben.

Die von der Öffentlichkeit empfundene Irritation bleibt also trotz der 'feinen Unterschiede' zwischen Kredit und Subvention berechtigt.


Mein bescheidener Rat an Porsche: Die Entscheidung, die Marke zu schützen, ist richtig. Per Sale-Lease-Back ergibt das selbst bei einem Abschlag von 30% so viel wie VW für Porsche bietet.
Vielleicht ist das Härters Ass im Ärmel?
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